Software-Lizenzbedingungen
PostStream
§ 1 Allgemeines, Anwendungsbereich
1.1 Diese Software-Lizenzbedingungen (nachfolgend auch „Allgemeine Lizenzbedingungen“ oder „ALB“ genannt) gelten für alle Vertragsbeziehungen der KGL Kopier Gesellschaft mbH, (nachfolgend „KGL“ oder „Lizenzgeber“ genannt), Floßplatz 24, 04107 Leipzig, mit ihren Kunden über die Überlassung von Software, insbesondere der DMS-Software „postStream“ (nachfolgend „Software“ genannt).
1.2 Diese ALB kommen ausschließlich gegenüber Unternehmern zur Anwendung. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäftes in Ausübung ihrer gewerblichen und selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
1.3 Diese ALB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als KGL ihrer Geltung ausschließlich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn KGL in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die vertraglichen Leistungen für diesen vorbehaltlos ausführt.
1.4 Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen ALB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von KGL maßgebend. Die ALB in der jeweils aktuell gültigen Fassung sind jederzeit unter der URL www.poststream.de/agb.html im Internet abrufbar.
1.5 Hinweise auf die Geltung gesetzlicher Vorschriften haben nur klarstellende Bedeutung. Auch ohne eine derartige Klarstellung gelten daher die gesetzlichen Vorschriften, soweit sie in der einzelvertraglichen Regelung oder in diesen ALB nicht unmittelbar abgeändert oder ausdrücklich ausgeschlossen werden.
§ 2 Vertragsgegenstand, Onlinebestellung und Vertrieb der Software
2.1 KGL überlässt die von ihr vertriebene Software je nach Beschreibung in deren Onlineangebot www.poststream.de im Wege des Downloads oder im herkömmlichen Direktkundenvertrieb auf physischen Datenträgern (CD, DVD, USB-Stick). Installations-, Konfigurationsanleitung und einfache Bedienungseinführung werden in Form eines Videos im Downloadordner zusammen mit der Software verfügbar gemacht. Zusätzlich erhält der Kunde in der Software unter dem Menüpunkt Hilfe/Handbuch weitere Hinweise zur Installation und Bedienung der Software. Software und Anleitungen sind urheberrechtlich geschützt.
2.2 KGL stellt Programminformationen sowie den Text dieser ALB zum Abruf in ihrem Onlineangebot bereit oder fügt beides der Auslieferung der Software bei. Die Programminformationen enthalten eine Programmbeschreibung, in der der bestimmungsgemäße Gebrauch und die Einsatzbedingungen des Programms angegeben werden. Die Systemvoraussetzungen ergeben sich aus dem Anhang dieser ALB. KGL trifft im Fall des Downloads der Software Vorkehrungen, die ein Ausdrucken dieser Dokumente und/oder ein Herunterladen auf den Computer des Kunden vor Vertragsschluss gestatten.
2.3 Für Bestellungen der Software im Onlineshop von KGL (www.poststream.de) gelten insbesondere bezüglich der Verbindlichkeit von Angeboten und bezüglich des Abschlusses eines Vertrages folgende Besonderheiten:
a. Für eine Bestellung über unseren Onlineshop ist die Angabe der über das Bestellformular abgefragten Daten des Kunden erforderlich.
b. Angebote der Software in unserem Onlineshop sind bereits rechtsverbindliche Angebote über den Kauf des jeweiligen Lizenzpakets der Software und auf Abschluss eines Service-Vertrages gemäß § 2.6 dieser ALB. Der Kunde kann das Angebot von KGL annehmen, indem er den Bestellprozess über die von ihm für den Download ausgewählte Software im Onlineshop von KGL abschließt. Der Kunde kann den Abruf der Software mittels Download durch Online-Rücksendung eines Bestellformulars vorbereiten. Das auf dem Bildschirm angezeigte Bestellformular sieht die Eingabe der Identifikationsdaten des Kunden und dessen Einverständniserklärung zu diesen ALB vor. Nach Abschicken des Bestellformulars und Angabe der Zahlungsinformationen wird der Kunde auf die Webseite weitergeleitet, auf der er die Software auf seinen Rechner herunterladen kann. Sofern der Kunde PayPal als Zahlungsmittel auswählt, wird er vor Aufruf der Download-Seite automatisch auf das Online-Zahlsystem von PayPal weitergeleitet. Dort autorisiert der Kunde die Zahlung der Lizenzgebühr an KGL.
c. Nach Abschluss der Bestellung durch den Kunden versendet KGL eine automatisierte Bestelleingangsbestätigung an die E-Mail-Adresse des Käufers.
d. Nach Zahlungseingang erhält der Kunde eine weitere E-Mail als Auftragsbestätigung, mit der ihm zugleich der Lizenzschlüssel zur Freischaltung der Software übermittelt wird.
e. Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache. Der Vertragstext wird von uns nicht gespeichert und kann nach Abschluss des Bestellvorgangs nicht mehr abgerufen werden. Der Käufer kann die Bestelldaten aber unmittelbar vor dem Abschicken über die Funktionen seines Browsers ausdrucken und erhält nach der Bestellung eine E-Mail, in welcher seine Bestellung nochmals aufgeführt ist (Bestellbestätigung).
2.4 Die Software, die Gegenstand des Vertrages bildet, wird dem Kunden im Objekt Code auf Dauer überlassen.
2.5 Die Installation der Software erfolgt durch den Kunden. Eine Schulung zur Nutzung der Software kann vom Kunden gegen eine gesonderte Verfügung beauftragt werden.
2.6 Zusätzlich zur Überlassung der Software erhält der Kunde für ein Jahr Support durch KGL. Hierfür zahlt der Kunde die sich aus dem Onlineangebot von KGL ergebende Supportgebühr. Der Support ist auf 10-minütige Remote-/Hotline-Unterstützung pro Monat und die Lieferung von Updates ohne deren Installation beschränkt. Der Service-Vertrag über Support und Lieferung von Updates verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht einen Monat vor Ende der Laufzeit vom Kunden gekündigt wird. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung ist schriftlich oder per E-Mail möglich.
§ 3 Nutzungsumfang und Rechteeinräumung
3.1 Sofern nicht anders vereinbart, räumt KGL dem Kunden das einfache Recht zur Nutzung der überlassenen Software pro User-Lizenz auf einem Computer bzw. einem Endgerät ein. „Nutzung“ ist jedes dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigen (Kopieren) der Software durch Speichern, Laden, Ablaufen oder Anzeigen zum Zwecke der Ausführung der Software und der Verarbeitung von in der Software enthaltenen Daten durch den Computer oder durch die ansonsten mit der Software interagierende Hardware. Der Kunde ist auch berechtigt, die genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung und Untersuchung sowie zum Test der Software auszuführen. Die dem Kunden zustehenden gesetzlichen Mindestnutzungsrechte bleiben in jedem Fall unberührt.
3.2 Die Software darf nicht geändert oder bearbeitet werden; § 69d und § 69e des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) bleiben hiervon unberührt. Insbesondere dürfen in der Software enthaltene Firmennamen, Marken, Copyright-Vermerke und sonstige Vermerke über Rechtsvorbehalte, insbesondere bei Software-Komponenten Dritter, nicht geändert oder gelöscht werden und sind in die gem. Satz 1 geänderten oder bearbeiteten Fassungen der Software zu übernehmen.
3.3 Eine Rückübersetzung des Programmcodes (Dekompilierung) ist nur unter den gesetzlichen Beschränkungen gem. § 69 e UrhG zulässig. Weitergehende Rückübersetzungen sind ausgeschlossen.
3.4 Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie herzustellen. Sofern die Software mit einem technischen Kopierschutz ausgestattet ist, erhält der Kunde im Falle einer Beschädigung der heruntergeladenen Software das Recht, gegen Vorlage eines Fehlerberichts die Software von den Servern von KGL erneut herunterzuladen. Im Falle einer Beschädigung des mitgelieferten Datenträgers erhält der Kunde gegen Vorlage des fehlerhaften Originaldatenträgers einen neuen Datenträger mit der Software.
3.5 Der Kunde ist berechtigt, die erworbene Kopie der Software einem Dritten unter vollständiger Aushändigung des Lizenzmaterials dauerhaft zu überlassen. In diesem Fall wird er die Nutzung der Software vollständig aufgeben, sämtliche installierten Kopien der Software von seinen Rechnern entfernen und sämtliche auf anderen Datenträgern befindlichen Kopien löschen oder KGL übergeben, sofern er nicht gesetzlich zu einer längeren Aufbewahrung verpflichtet ist. Auf Anforderung von KGL wird der Kunde ihm die vollständige Durchführung der genannten Maßnahmen schriftlich bestätigen oder ihm ggf. die Gründe für eine längere Aufbewahrung darlegen. Eine Aufspaltung erworbener Lizenzvolumenpakete ist nicht zulässig.
3.6 Der Kunde darf die Software nicht vermieten.
3.7 Sofern in der von KGL überlassenen Software Komponenten Freier Software, insbesondere Open Source Software, enthalten ist, schafft KGL abweichend von § 3.1 die Voraussetzungen dafür, dass der Kunde die für die vertragliche Verwendung der Software erforderlichen Rechte erwerben kann. Die Einräumung von Nutzungsrechten an Freier Software kann nur von den Urhebern/Entwicklern der jeweiligen Freien Software-Komponente erfolgen.
§ 4 Andere Rechte
4.1 Alle weitergehenden Rechte zur Nutzung und Verwertung der Software bleiben mit Ausnahme der in der Software enthaltenen und von KGL bezeichneten Freien oder
kommerziellen Softwarekomponenten vorbehalten. Unberührt bleiben die Verwertungsrechte des Kunden an eigener Software, die unter der bestimmungsgemäßen Benutzung der von KGL überlassenen Software entwickelt oder betrieben wird, sowie an allen anderen Arbeitsergebnissen, die durch die Benutzung der Software erhalten werden.
4.2 Sofern zwischen Kunden und KGL nicht noch ein laufender Service-Vertrag (§ 2.6) besteht, hat der Kunde nach Verfügbarkeit einer neuen Version der Software das Recht, das Programm in der neuen Version entweder gegen Bezahlung eines von KGL listenmäßig angegebenen Upgrade-Preises von den Servern von KGL in den eigenen Computer herunterzuladen oder ebenfalls gegen Bezahlung eines Upgrade-Preises einen Datenträger mit der Software in der neuen Version zu bestellen. Mit Ausübung dieses Rechts tritt die Software der neuen Version an die Stelle der bisher benutzten Software. Die Lizenzvereinbarung wird auf die neue Software umgeschrieben, inhaltlich aber beibehalten. Nach einer Umstellungsfrist von 3 Monaten erlischt die Lizenz für die bisher benutzte Software.
4.3 Zu Fragen der Installation und Benutzung der Software, der Verfügbarkeit neuer Softwareversionen und des Übergangs auf diese steht eine Beratung über die Hotline von KGL zur Verfügung. Für Support-Leistungen kann KGL über Datenfernzugriff (z.B. Teamviewer) auf Systeme des Kunden zugreifen und den Kunden unterstützen. Fehlerbeseitigung, die nicht auf einen nachgewiesenen Mangel der Software beruht, ist KGL zu vergüten.
§ 5 Vergütung, Fälligkeit und Verzug
5.1 Der jeweilige Kaufpreis der Software zzgl. der Supportgebühr (vgl. § 2.6) kann den entsprechenden Informationen im Onlineangebot von KGL bzw. der Preisliste von KGL entnommen werden. Sämtliche Preise verstehen sich netto, d. h. ausschließlich der ggf. anfallenden Mehrwertsteuer.
5.2 Zahlungen sind, sofern nicht anders mit dem Kunden vereinbart, per Vorkasse zu leisten und mit der Auslieferung der Software beim Kunden bzw. der Bereitstellung zum Download und Mitteilung der Zugangsdaten an den Kunden fällig.
§ 6 Gewährleistung
6.1 Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln der Software richten sich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht nachfolgend etwas anderes geregelt ist.
6.2 Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht möglich ist, Software bzw. Computerprogramme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen und im Einsatz mit anderen IT-Umgebungen fehlerfrei sind. KGL leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit sowie dafür, dass die Software zu dem vertraglich vereinbarten Zweck genutzt werden kann und frei von Rechten Dritter ist, die die Nutzung der Software zu dem vertraglich vereinbarten Zweck einschränken oder ausschließen. Die Sachmängelgewährleistung gilt nicht für Mängel, die darauf beruhen, dass die Software in einer Hardware- und Softwareumgebung eingesetzt wird, die den im Anhang zu diesen ALB genannten Systemvoraussetzungen nicht gerecht wird, oder für Änderungen und Modifikationen, die der Kunde an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, dieser ALB oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung von KGL berechtigt zu sein. Ferner besteht keine Gewährleistung dafür, dass die Software mit sämtlichen Computerprogrammen anderer Hersteller auf dem gleichen System funktioniert oder kompatibel ist.
Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben.
6.3 Der Kunde hat die Software unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu überprüfen und diese bei Vorliegen KGL unverzüglich mitzuteilen, ansonsten ist eine Gewährleistung für diese Mängel ausgeschlossen. Entsprechendes gilt, wenn sich später ein solcher Mangel zeigt. § 377 HGB findet Anwendung.
6.4 Erweist sich das Programm zur Verwendung im Sinne von § 6.2 dieser ALB als nicht geeignet, so hat der Kunde das Recht, das Programm erneut von den Servern von KGL herunterzuladen oder einen neuen Datenträger zu erhalten. Erweist sich auch dieses zur Verwendung im Sinne von § 6.2 dieser ALB als nicht geeignet und gelingt es KGL nicht, die Verwendbarkeit im angemessenen Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht auf Minderung der vereinbarten Vergütung oder Rückgabe der Software und Rückerstattung der Vergütung. Macht der Kunde Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen geltend, so haftet KGL nach § 7 dieser ALB.
6.5 Eine weitergehende Gewährleistung besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass die Software den speziellen Anforderungen des Kunden genügt. Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Ausfall, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse. Es besteht ferner keinerlei Gewährleistung für gem. § 3.2 dieser ALB geänderter oder bearbeiteter Fassungen der Software, soweit nicht nachgewiesen wird, dass vorhandene Mängel in keinerlei Zusammenhang mit den Änderungen oder Bearbeitungen stehen. Ferner ist die Gewährleistung ausgeschlossen, wenn es sich um Mängel handelt, die auf einer vertragswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden beruhen.
6.6 Soweit die Software hinsichtlich ihres Betriebs oder ihrer Bedienung von fremder Software (z.B. Betriebssystem, Browser) abhängig ist, wird nur gewährleistet, dass sie mit der im Anhang zu diesen ALB („Systemvoraussetzungen“) genannten fremden Software kompatibel ist. KGL gewährleistet nicht, dass die Software mit späteren Versionen kompatibel ist. Die Gewährleistung beinhaltet auch nicht die Anpassung der Software an veränderte Einsatzbedingungen und technische und funktionale Entwicklungen wie Veränderung der IT-Umgebung, insbesondere Änderung der Hardware oder des Betriebssystems, Anpassung an den Funktionsumfang konkurrierender Produkte oder Herstellung der Kompatibilität zu neuen Datenformaten.
6.7 KGL ist berechtigt, die Gewährleistung in den Räumlichkeiten des Kunden zu erbringen. KGL genügt ihrer Pflicht zur Nachbesserung auch, indem sie mit einer automatischen Installationsrunde versehene Updates auf ihrer Homepage zum Download bereitstellt und dem Kunden telefonischen Support zur Lösung etwa auftretender Installationsprobleme anbietet.
6.8 Sofern KGL nicht nach § 7 dieser ALB oder den gesetzlichen Bestimmungen eine unbeschränkte Haftung trifft, verjähren Gewährleistungsansprüche aufgrund von Sachmängeln in einem Jahr. Die Verjährung beginnt im Falle des Verkaufs auf einem Datenträger mit der Ablieferung der Software, im Falle des Verkaufs mittels Download aus dem Internet nach Mitteilung und Freischaltung der Zugangsdaten für den Downloadbereich.
§ 7 Haftung
7.1 Die KGL haftet im Falle von Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
7.2 Schäden, die von KGL durch leichte Fahrlässigkeit verursacht wurden, werden nur ersetzt, wenn es sich dabei um die Verletzung einer wesentlichen Pflicht handelt, deren Nichteinhaltung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der KGL zudem auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehen die KGL bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände und angesichts des Charakters der vertraglichen Vereinbarungen typischerweise rechnen musste.
7.3 Die KGL weist den Kunden darauf hin, dass eine Erweiterung der Haftung, insbesondere hinsichtlich der summenmäßigen Begrenzung, unter anderem durch Abschluss von (zusätzlichen) Versicherungen gegen entsprechende Vergütung vereinbart werden kann.
7.4 Für den Verlust oder die Beschädigung von Daten und deren Wiederherstellung haftet die KGL nur dann, wenn ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen durch den Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.
7.5 Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der KGL sowie zugunsten sonstiger Dritter, deren sich die KGL zur Vertragserfüllung bedient.
7.6 Fälle gesetzlich zwingender Haftung (z. B. Schadenersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz) und die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben durch die vorstehenden Haftungsbeschränkungen unberührt.
§ 8 Sicherungsmaßnahmen, Audit-Recht
8.1 Der Kunde wird die Software sowie ggf. die Zugangsdaten für den Onlinezugriff durch geeignete Maßnahmen vor dem Zugriff durch unbefugte Dritte sichern. Insbesondere sind sämtliche Kopien der Software sowie die Zugangsdaten an einem geschützten Ort zu verwahren.
8.2 Der Kunde verpflichtet sich, KGL auf Anforderung Auskunft zu erteilen, wie und in welchem Umfang die Software genutzt wird. Die Auskunft muss Informationen zum Ausmaß der Nutzung und Verwertung der Software und zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte enthalten, um KGL die Überprüfung zu ermöglichen, ob die Software im Rahmen der eingeräumten Nutzungsrechte genutzt wird und diese ALB auch im Übrigen eingehalten werden. Erforderlich sind insbesondere Angaben
- zum konkreten Einsatz der Software bei dem Kunden,
- zur für die Nutzung eingesetzten Hard- und Softwareumgebung,
- zur Anzahl der Arbeitsplätze, an denen die Software genutzt wird und
- für den Fall der ausnahmsweise gestatteten Unterlizenzierung zur Anzahl der erteilten Unterlizenzen mit jeweiligem Umfang der Rechteeinräumung.
§ 9 Sonstiges
9.1 Der Kunde darf Ansprüche gegen KGL nur nach deren schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen. § 3.5 dieser ALB bleibt unberührt.
9.2 Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
9.3 Die Parteien sind sich bewusst, dass die Software Export- und Importbeschränkungen unterliegen kann. Insbesondere können Genehmigungspflichten bestehen bzw. kann die Nutzung der Software oder damit verbundene Technologien im Ausland Beschränkungen unterliegen. Der Kunde wird die anwendbaren Export- und Importkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland, der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten von Amerika sowie alle anderen einschlägigen Vorschriften einhalten. Die Vertragserfüllung durch KGL steht unter dem Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund von nationalen und internationalen Vorschriften des Export- und Importrechts sowie keine sonstigen gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
9.4 Diese ALB und die auf deren Grundlage geschlossenen Lizenzverträge zwischen KGL und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie weiterer kollisionsrechtlichen Bestimmungen.
9.5 Erfüllungsort ist Leipzig. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Leipzig, sofern beide Vertragsparteien Kaufmann oder juristische Personen des öffentlichen Rechts sind oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben.
9.6 Sollten einzelne Bestimmungen dieser ALB unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden sich bemühen, anstelle der unwirksamen Bestimmungen eine wirksame zu finden, die dem wirtschaftlichen Bedeutungsgehalt der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
Systemvoraussetzungen postStream
Stand Nov.2019
Systemvoraussetzungen allgemein:
- Netzwerk mindestens FastEthernet, empfohlen 1 Gbit/s
- Für den Archivspeicher ist zusätzlicher Speicherplatz erforderlich
je nach Bedarf, aber mindestens 100GB für ca. 100.000 Dokumente
Systemvoraussetzungen Server*:
- Zentraler Server
- Festplatte: mindestens 5 GB freier Speicher
- Microsoft Windows Server Standard (ab 2012)
- .NET Framework v 4.7.2
Bis zu einem Volumen von 500.000 Dokumente
- RAM: mindestens 8 GB, empfohlen 16 GB
- CPU: mindestens 2 x 2,0 GHz, empfohlen 4 x 3,0 GHz
- MS SQL Server Express
Volumen ab 500.000 Dokumente
- RAM: mindestens 16 GB, empfohlen 32 GB
- CPU: mindestens 4 x 3,0 GHz, empfohlen 8 x 3,0 GHz
- MS SQL Server Standard
Systemvoraussetzungen Client:
- Festplatte: mindestens 1 GB freier Speicher
- RAM: mindestens 4 GB, empfohlen 8 GB
- CPU: mindestens 2,0 GHz, empfohlen 2 x 3,0 GHz
- Microsoft Windows 7, 8, 10
- Microsoft Outlook ab 2013
- .NET Framework v 4.7.2
Systemvoraussetzungen DataSafe:
- extra Server/Virtualisierung
- Ubuntu 18.04 LTS
- RAM: mindestens 4 GB, empfohlen 8 GB
- CPU: mindestens 1 x 2,0 GHz, empfohlen 2 x 2,4 GHz
- Festplattenspeicher ca. 500GB für ca. 500.000 Dokumente + Speicher für Ubuntusystem
*Diese Voraussetzungen beziehen sich ausschließlich auf postStream und die Datenbank. Weitere externe Applikationen auf dem gleichen System benötigen zusätzliche Systemressourcen.